Schweighöfer: “Er war ein Popstar”
Der “Rote Baron” sei ein Kriegsheld gewesen, der 80 feindliche Flieger abgeschossen habe und trotzdem abends ruhig ins Bett gegangen sei, sagte Schweighöfer. Die Familie von Richthofen habe den Film gesehen und sei auch über die kritischen Töne froh gewesen. “Er war ein Massenmörder, der sein Land verteidigt hat. Und er war ein Popstar, der Autogramme geschrieben hat.”
Schön, wenn man strunzdumm ist, das aber überspielen kann. Wozu ist man schliesslich Schauspieler. Dass Anne Sophie Briest noch nichts vom Roten Baron gehört hat, bevor ihr Sohn einen Schulaufsatz zum Thema schreiben musste, geschenkt. Die muss nur gut aussehen. Da stört das Gehirn nur.
Das lehrt man heutzutage oder lehrte dazumal in deutscher Geschichte? “He, ja, hm, da war der deutsche Kaiser und der wollte die Welt versklaven und das war nicht suboptimal, neh? Und hätte der den Hitler nicht einberufen lassen, dann wäre der vielleicht ein grandioser Postkartenmaler geworden, neh?”
Mal davon abgesehen, wie verteidigt ein Massenmörder sein Land? In dem er Massen mordet? Aus niederen Beweggründen und heimtückisch?
Ich würde mal spekulieren, jeder MG-Schütze bei der Infanterie hatte mehr Abschüsse als dieser Richthofen und wesentlich mehr auszustehen. Und wie kann ein Massenmörder ein Held sein?
Bei dem Mann hat das deutsche Schulsystem einen vollen Erfolg erzielt.


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April 2, 2008 um 9:45 Uhr nachmittags
Egal
Mord, im deutschen Strafrecht im Gegensatz zum Totschlag die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die hinsichtlich Tatmotiv, Tatausführung oder Tatzweck durch besondere Merkmale qualifiziert ist. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder anderen niedrigen Beweggründen, auf heimtückische, grausame Weise oder mit gemeingefährlichen Mitteln sowie zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat, einen Menschen tötet. Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft (§ 211 StGB). Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 1981 kann die Strafe entgegen dem Gesetzeswortlaut bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände auf 3 bis 15 Jahre gemildert werden. – Nach österreichischem Recht ist Mord die vorsätzliche Tötung eines anderen (§ 75 StGB; Freiheitsstrafe von 10 bis zu 20 Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe). Gemäß Artikel 112 schweizerischem StGB (Artikel 112) liegt Mord vor, wenn der Täter besonders skrupellos gehandelt hat, namentlich wenn Beweggrund, Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich sind (Strafe: lebenslängliches Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter 10 Jahren; revidierter Artikel 112 lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren).
Meyers Lexikon